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berg Nebel

Impressum

KitzAlps Rental & Store

Ski & Bike

Lendstraße 8

A- 6365 Kirchberg in Tirol

Telefon: +43 (0) 677 61 889 770

E-Mail: office@kitzalpsrental.com

Website: www.kitzalpsrental.com

 

 Geschäftsführer: Florian Margreiter

USt.-ID-Nr.: ATU75793027

Bezirksgericht Kitzbühel

 

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Ski Mountain Sessellift

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Anwendungsbereich

Der Mietvertrag wird zwischen „KitzAlps Rental & Store – Ski & Bike, Florian Margeiter“ als Vermieter einerseits und dem im Mietvertrag genannten Mieter abgeschlossen. Dem gegenständlichen Mietvertrag liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Bei Zahlung des entstandenen Mietpreises, bestätigt der Mieter diese gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein.

 

II. Übergabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand ist dem Mieter in betriebsbereitem, verkehrssicherem und sauberem Zustand zur Benützung auf eigene Gefahr übergeben worden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fahrräder, die nicht für den Straßenverkehr gedacht und zugelassen sind (Mountainbikes, E-Mountainbikes, Endurobikes, Downhillbikes) nicht den Anforderungen gemäß StVO und den Durchführungsverordnungen erfüllen.

 

III. Benützung des Mietgegenstandes und Gefahrtragung

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere und Beachtung der Pistenregeln bzw. der StVO – zu verwenden. Die Benützung des Mietgegenstandes durch den Mieter erfolgt auf seine eigene Gefahr und schließt Schadensersatzansprüche an den Vermieter aus. Der Mieter trägt mit Übergabe des Mietgegenstandes die Gefahr. Er haftet dem Vermieter für Schäden, die am Mietgegenstand, aus welchem Grund auch immer entstehen, einschließlich etwaiger Mietausfallkosten. Insbesondere haftet er für Schäden aus einem unsachgemäßen Gebrauch und/oder aus einer bestimmungswidrigen Verwendung des Mietgegenstandes. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er mit dem Mietgegenstand verursacht, ausschließlich selbst. Der Mieter verpflichtet sich, beim Abstellen des Mietgegenstandes diesen gegen Diebstahl zu sichern.  
Im Fall eines Diebstahles, Verlust oder Reparaturbedarfs verpflichtet sich er der Mieter den Vermieter sofort zu verständigen und die weitere Vorgangsweise abzustimmen. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, haftet der Mieter. Im Fall eines Diebstahles oder Verlust wird innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstattet.

Bei Verlust oder Bruch der Skistöcke ist ein Selbstbehalt von € 15,00 sofort bei der Kassa des Vermieters zu begleichen.
Bei Verlust oder Bruch der Ski, des Snowboards oder der Verleihschuhe ist der Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes sofort bei der Kassa des Vermieters zu begleichen.
Bei Verlust oder Bruch der Fahrräder ist ein Selbstbehalt von € 180 sofort bei der Kassa des Vermieters zu begleichen.
Bei Verlust oder Bruch des Helmes ist ein Selbstbehalt von € 50,00 bei der Kassa des Vermieters zu begleichen.

IV. Mietpreis

Der Mieter schuldet ein Mietentgelt in der jeweils gesondert vereinbarten Höhe. Der Mietpreis wird im Voraus zur Gänze entrichtet. Eine Rückerstattung oder Reduktion des Mietpreises durch vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes - aus welchem Grund auch immer - wird ausgeschlossen.

 

V. Reparaturen, Verlust, Diebstahl

a) Verschleißreparaturen:
Wird, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes zu gewährleisten, während der Mietzeit eine Verschleißreparatur erforderlich, wird sie vom Vermieter und auf dessen Kosten ausgeführt. Der Mieter hat dazu den Mietgegenstand zum Ort des Vermieters zu bringen. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; andernfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst.
b) Sonstige Reparaturen: Kosten für Reparaturarbeiten, trägt der Vermieter im Rahmen der vom Mieter bezahlten Verschleiß- und Reinigungsgebühr. Ausgenommen sind hier jegliche grob fahrlässige Schäden, die während der Mietdauer durch den Mieter am Mietgegenstand entstanden sind. Der Mieter trägt in diesem Fall die Reparaturkosten selbstständig.
Im Falle von Diebstahl und Bruch siehe Punkt III.

 

VI. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden, d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

VII. Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Benutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat grundsätzlich in Anwesenheit des Vermieters zu erfolgen. Gibt der Mieter den Mietgegenstand in Abwesenheit des Vermieters zurück, trägt der Mieter die Gefahr für den Mietgegenstand bis zur tatsächlichen Inbesitznahme durch den Vermieter.

 

VIII. Vertragsdauer

Der Mietvertrag wird für den laut Rechnung betreffenden Zeitraum abgeschlossen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig und mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrages hat der Mieter den Mietgegenstand dem Vermieter an dessen Sitz sofort zurückgeben.

 

IX. Gerichtsstand

Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten die Anwendbarkeit Österreichischen Rechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz des Vermieters sachlich zuständige Gericht.

 

 

X. Mietbedingungen

  • Der Mietgegenstand ist in der Nacht und bei Nichtbenutzung immer im verschlossenen Raum unterzustellen.

  • Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Der Kunde bestätigt den Mietgegenstand im technisch einwandfreien Zustand vom Vermieter übernommen zu haben.

  • Der Kunde haftet für alle Personen- und Sachschäden, auch für Unfall- und Haftpflichtschäden, sowie für fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Er nimmt zu Kenntnis, dass der Vermieter weder für die aufgeführten, möglichen Schäden, noch für unvorhersehbare Ereignisse während der Mietdauer haftet.

  • Der Kunde haftet auch im vollen Umfang für Personen- und Sachschäden, die er sich selbst zufügt.

  • Der Mietgegenstand darf nur von den zugewiesenen Personen benutzt und nicht von Dritten gefahren werden.

  • Dem Kunden ist bewusst, dass alle Räder mit Kettenschaltung wegen fehlender Beleuchtung nicht der StVZO entsprechen. Auch hier bestätigt der Kunde, dass die Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt. Für ausreichende und zugelassene Beleuchtung hat er selbst zu sorgen. Die Mieträder sind zum Teil nicht mit Kettenschutz ausgerüstet. Im Schadensfall (z.B.: an Hose oder Rock) wird keinen Haftung übernommen.

  • Die Straßenverkehrs-Ordnung bzw. Pistenregeln sind einzuhalten.

  • Aus Sicherheitsgründen wird jedem Kunden während der Benützung des Mietgegenstandes ein Helm empfohlen.

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Elisabeth Kirchberg
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